SIMAGEL Kautabletten 50 St
Abb. ähnlich
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PZN | 04081366 |
Anbieter | MIBE GmbH Arzneimittel |
Packungsgröße | 50 St |
Packungsnorm | N2 |
Darreichungsform | Kautabletten |
Produktname | Simagel |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Almasilat |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Kauen Sie das Arzneimittel gut.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Bei Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist. Bei Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwüren: Die Anwendung sollte bis zum Abklingen der Symptome fortgesetzt werden, im Allgemeinen bis zu 6 Wochen. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene | 1-2 Kautabletten | mehrmals täglich | bei Auftreten von Beschwerden |
Der Wirkstoff bindet und neutralisiert Magensäure. Er bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt der Wirkstoff gegen säurebedingte Magenbeschwerden und verringert die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Phosphatmangel
- Stark eingeschränkte Nierenfunktion
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Vor allem bei langfristigem Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Weiche Stühle
- Verstopfung
- Blähungen
- Bauchschmerzen
- Phosphatmangel
- Erhöhte Aluminiumwerte
- Erhöhte Magnesiumwerte
- Nierensteinleiden durch Medikamente (arzneimittelinduzierte Nephrolitthiasis)
- Stein im Harnweg
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Limonade, Orangensaft, Zitronensaft, Obstsaft, Wein und Zitronensäure (z. B. als Hilfsstoff in Brausetabletten) dürfen zusammen mit dem Medikament nicht eingenommen werden.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.