COLINA Btl. 3 g Pulver z.Herstell.e.Susp.z.Einn. 10 St
Abb. ähnlich
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PZN | 04782407 |
Anbieter | IPSEN CONSUMER HEALTHCARE SAS |
Packungsgröße | 10 St |
Darreichungsform | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Produktname | Colina 3g |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Smektit (dioktaedrisch) |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Trinken Sie das Arzneimittel nach Auflösen bzw. nach Zerfallenlassen in Wasser (z.B. ein Glas).
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu vermischen Sie das Arzneimittel mit halbflüssiger Nahrung. Wenn Sie das Arzneimittel der Flaschennahrung beifügen, achten Sie darauf, dass die Flasche vollständig ausgetrunken wird.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nur kurzfristig und nicht länger als 7 Tage anwenden.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu schweren Verstopfungen sowie zu Magensteinen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Kinder über 2 Jahre | 1 Beutel | 2-4 mal täglich | unabhängig von der Mahlzeit |
Erwachsene | 1-2 Beutel | 3-mal täglich | unabhängig von der Mahlzeit |
Bei dem Wirkstoff handelt es sich um natürlich vorkommende Aluminium- und Magnesiumsalze. Nach Angaben des Herstellers lagern sich diese Salzverbindungen in den Schutzfilm der Schleimhaut des Verdauungstraktes ein, stabilisieren diese dadurch und stärken sie gegen aggressive Faktoren.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Verstopfung
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei Allergie gegen Erdnüsse und Soja.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.